Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Privatkunden · Für Gewerbekunden
AGB für Verbraucher / Privatkunden
Karosseriebau Wisniewski
Timmersholt 10 · 45549 Sprockhövel
Tel.: 0162 9028087 · E-Mail: info@wisniewski-karosseriebau.de
USt-IdNr.: DE464331838
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Karosseriebau Wisniewski, Timmersholt 10, 45549 Sprockhövel, und Verbrauchern über Karosserie-, Unfallinstandsetzungs-, Reparatur-, Montage- und sonstige Werkstattleistungen sowie über die Lieferung und den Einbau von Ersatzteilen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Karosseriebau Wisniewski und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Karosseriebau Wisniewski stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Auftrag und Vertragsschluss
Ein Auftrag kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erteilt werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Karosseriebau Wisniewski zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten erfolgen. Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, keine verbindliche Auftragsbestätigung.
§ 3 Kostenvoranschläge und Kostenangaben
Auf Wunsch des Kunden erstellt Karosseriebau Wisniewski einen Kostenvoranschlag, soweit dies nach Art und Umfang des Auftrags möglich und sinnvoll ist. Bei Fahrzeugen, insbesondere nach Unfall- oder Unfallschäden, können weitere Schäden erst nach Demontage oder Beginn der Arbeiten erkennbar werden. Werden weitere Schäden oder notwendige Arbeiten festgestellt, wird der Kunde hierüber grundsätzlich informiert. Soweit erforderlich, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden abgestimmt. Erteilt der Kunde den Auftrag zur Durchführung zusätzlicher Arbeiten, werden diese entsprechend dem vereinbarten Preis bzw. nach Aufwand abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein, wenn dies vor Erstellung vereinbart wurde.
§ 4 Unfallfahrzeuge und Versicherungsfälle
Bei Unfallreparaturen kann der Kunde seine Ansprüche gegenüber einer Versicherung grundsätzlich selbst geltend machen. Soweit Karosseriebau Wisniewski auf Wunsch des Kunden mit einer Versicherung, einem Sachverständigen oder sonstigen Beteiligten kommuniziert, erfolgt dies im Rahmen des erteilten Auftrags. Die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber Karosseriebau Wisniewski bleibt grundsätzlich bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Entscheidung einer Versicherung über die Höhe der Schadensregulierung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die zwischen Karosseriebau Wisniewski und dem Kunden vereinbarte Vergütung.
§ 5 Durchführung der Reparatur
Vereinbarte Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen können insbesondere durch nicht vorhersehbare zusätzliche Schäden, Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen, Verzögerungen durch Versicherungen oder Sachverständige sowie sonstige Umstände entstehen, die Karosseriebau Wisniewski nicht zu vertreten hat. Bei Fahrzeugreparaturen kann es erforderlich sein, das Fahrzeug zur Prüfung, Vermessung, Funktionskontrolle oder Durchführung einer Probefahrt zu bewegen. Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen und nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen und abzuholen.
§ 6 Änderungen und zusätzliche Arbeiten
Werden während der Durchführung des Auftrags weitere Schäden oder erforderliche Arbeiten festgestellt, die vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, wird der Kunde nach Möglichkeit vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten informiert. Ist eine vorherige Rücksprache nicht möglich oder ist eine sofortige Maßnahme zur Vermeidung weiterer Schäden oder zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich, darf Karosseriebau Wisniewski die hierfür erforderlichen Arbeiten durchführen, soweit dies im konkreten Fall angemessen und erforderlich ist. Zusätzliche Arbeiten werden nach Vereinbarung, Kostenvoranschlag oder — soweit keine andere Preisvereinbarung getroffen wurde — nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand abgerechnet.
§ 7 Ersatzteile
Für die Reparatur können Originalteile, gleichwertige Ersatzteile oder andere geeignete Ersatzteile verwendet werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Ersatzteile werden nur nach vorheriger Vereinbarung eingebaut. Karosseriebau Wisniewski haftet nicht für Mängel des vom Kunden bereitgestellten Materials, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Karosseriebau Wisniewski beruhen.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise bzw. die Preise aus dem jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Karosseriebau Wisniewski ist berechtigt, bei bestimmten Aufträgen, insbesondere bei größeren Reparaturen oder bei Bestellung kostenintensiver Ersatzteile, eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden vor Durchführung der betreffenden Arbeiten mitgeteilt. Werden Arbeiten über einen längeren Zeitraum durchgeführt, können nach Vereinbarung angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Abholung des Fahrzeugs und Standkosten
Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Fahrzeug unverzüglich abzuholen. Wird das Fahrzeug trotz Fertigstellungs- bzw. Abholaufforderung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist abgeholt, kann Karosseriebau Wisniewski nach Ablauf einer angemessenen Frist ein angemessenes Stand- bzw. Lagergeld berechnen. Die Höhe des Stand- bzw. Lagergeldes richtet sich nach der bei Auftragserteilung bzw. spätestens vor Beginn der kostenpflichtigen Standzeit mitgeteilten Preisvereinbarung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Pfandrecht
Wegen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht Karosseriebau Wisniewski das gesetzliche Pfandrecht an dem Fahrzeug und den sonstigen Gegenständen zu, die aufgrund des Auftrags in den Besitz von Karosseriebau Wisniewski gelangt sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 11 Fahrzeug und persönliche Gegenstände
Der Kunde sollte persönliche Gegenstände und Wertgegenstände vor Übergabe aus dem Fahrzeug entfernen. Für Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben, haftet Karosseriebau Wisniewski nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, Karosseriebau Wisniewski auf besondere Fahrzeugausstattungen, bekannte Vorschäden, technische Besonderheiten und sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Reparatur von Bedeutung sein können.
§ 12 Abnahme
Nach Fertigstellung der beauftragten Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden abzunehmen. Erkennbare Mängel oder Beanstandungen sollen bei der Abnahme mitgeteilt und dokumentiert werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen tatsächlich vorhandener Mängel bleiben unberührt.
§ 13 Mängel und Nacherfüllung
Für Mängel der erbrachten Werkleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Liegt ein Mangel vor, hat Karosseriebau Wisniewski grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung. Der Kunde hat Karosseriebau Wisniewski hierzu eine angemessene Gelegenheit und Frist einzuräumen, soweit gesetzlich erforderlich. Bei berechtigten Mängelansprüchen trägt Karosseriebau Wisniewski die gesetzlich geschuldeten Kosten der Nacherfüllung. Bei unberechtigten Mängelrügen können dem Kunden Kosten entstehen, wenn er erkennen konnte oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
§ 14 Haftung
Karosseriebau Wisniewski haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Karosseriebau Wisniewski nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 15 Eigentum an eingebauten Teilen
Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Eigentum an gelieferten und eingebauten Teilen. Soweit ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart werden kann, bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Karosseriebau Wisniewski.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Der gesetzliche Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften anstelle der unwirksamen Bestimmung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: August 2026
AGB für Unternehmer / Gewerbekunden
Karosseriebau Wisniewski
Timmersholt 10 · 45549 Sprockhövel
Tel.: 0162 9028087 · E-Mail: info@wisniewski-karosseriebau.de
USt-IdNr.: DE464331838
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Karosseriebau Wisniewski, Timmersholt 10, 45549 Sprockhövel, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Karosseriearbeiten, Unfallinstandsetzungen, Reparaturen, Montagearbeiten sowie die Lieferung und den Einbau von Ersatzteilen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Karosseriebau Wisniewski ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Auftrag und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Annahme des Auftrags oder Beginn der beauftragten Arbeiten zustande. Kostenvoranschläge, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von Karosseriebau Wisniewski. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung gestattet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 3 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen auf Grundlage der bei ihrer Erstellung erkennbaren Umstände erstellt. Bei Unfall- und Karosserieschäden können weitere Schäden erst nach Demontage oder Beginn der Reparatur erkennbar werden. Zusätzliche Arbeiten und Kosten werden dem Kunden nach Möglichkeit vor Durchführung mitgeteilt. Erteilt der Kunde den Auftrag zur Durchführung zusätzlicher Arbeiten, werden diese nach Vereinbarung, Angebot oder tatsächlichem Aufwand berechnet. Ein Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein, wenn dies vor Erstellung vereinbart wurde.
§ 4 Unfallreparaturen und Versicherungsfälle
Bei Unfallreparaturen kann Karosseriebau Wisniewski nach Vereinbarung mit Versicherungen, Sachverständigen, Leasinggesellschaften oder sonstigen Beteiligten kommunizieren. Die Abrechnung mit einer Versicherung ändert grundsätzlich nichts an der Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber Karosseriebau Wisniewski. Kürzungen oder Ablehnungen einer Versicherung gehen grundsätzlich nicht zu Lasten von Karosseriebau Wisniewski, sofern die Ursache nicht in einer von Karosseriebau Wisniewski zu vertretenden Pflichtverletzung liegt.
§ 5 Reparaturdurchführung und Fertigstellung
Vereinbarte Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund zusätzlicher Schäden, fehlender Informationen oder Freigaben, nicht rechtzeitig verfügbarer Ersatzteile, Verzögerungen durch Versicherungen oder Sachverständige sowie sonstiger von Karosseriebau Wisniewski nicht zu vertretender Umstände verlängern die vereinbarte Frist angemessen. Das Fahrzeug kann im Rahmen der Reparatur zur Durchführung von Prüfungen, Funktionskontrollen, Vermessungen und erforderlichen Probefahrten bewegt werden.
§ 6 Zusätzliche Arbeiten
Werden während der Reparatur weitere erforderliche Arbeiten festgestellt, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, wird der Kunde hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung informiert. Bei dringenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um weitere Schäden zu vermeiden oder die Verkehrssicherheit wiederherzustellen, darf Karosseriebau Wisniewski die erforderlichen Arbeiten durchführen, soweit dies nach den Umständen angemessen ist. Zusätzliche Arbeiten werden nach Vereinbarung, Angebot oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
§ 7 Ersatzteile
Es können Originalteile, gleichwertige Ersatzteile oder andere geeignete Ersatzteile verwendet werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile werden nur nach vorheriger Vereinbarung verwendet. Für Mängel des vom Kunden bereitgestellten Materials haftet Karosseriebau Wisniewski nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Karosseriebau Wisniewski ist berechtigt, bei größeren Reparaturaufträgen oder bei kostenintensiven Ersatzteilen angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Bei länger dauernden Reparaturen können angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Stand der erbrachten Leistungen vereinbart oder verlangt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 9 Abholung und Standkosten
Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug unverzüglich abzuholen. Wird das Fahrzeug trotz Abholaufforderung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist abgeholt, ist Karosseriebau Wisniewski berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist ein angemessenes Stand- bzw. Lagergeld zu berechnen. Die Höhe des Stand- bzw. Lagergeldes richtet sich nach der bei Auftragserteilung bzw. spätestens vor Beginn der kostenpflichtigen Standzeit mitgeteilten Preisvereinbarung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Pfandrecht
Wegen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht Karosseriebau Wisniewski das gesetzliche Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in Besitz genommenen Fahrzeug sowie an sonstigen Gegenständen zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 11 Abnahme
Nach Fertigstellung der beauftragten Arbeiten ist das Fahrzeug abzunehmen. Erkennbare Beanstandungen sollen bei der Abnahme mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 12 Mängelansprüche
Für Mängel der Werkleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts wirksam anderes vereinbart wird. Karosseriebau Wisniewski ist grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Kunde hat Karosseriebau Wisniewski die für die Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Bei berechtigten Mängelansprüchen trägt Karosseriebau Wisniewski die gesetzlich geschuldeten Kosten. Bei unberechtigten Mängelrügen können die hierfür tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden, soweit der Kunde die fehlende Berechtigung der Beanstandung erkennen konnte oder fahrlässig nicht erkannt hat.
§ 13 Haftung
Karosseriebau Wisniewski haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Karosseriebau Wisniewski unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Karosseriebau Wisniewski nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Eigentum an Ersatzteilen
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Ersatzteile, soweit rechtlich möglich, Eigentum von Karosseriebau Wisniewski. Gesetzliche Vorschriften über Eigentumsvorbehalt und deren Grenzen bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung von Karosseriebau Wisniewski.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand der Sitz von Karosseriebau Wisniewski. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften anstelle der unwirksamen Bestimmung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: August 2026